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Vorläufiger Versicherungsschutz

Viele Lebensversicherungsunternehmen bieten für den Todesfall vorläufigen Versicherungsschutz in begrenzter Höhe an. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist, dass der erste Betrag gezahlt oder eine Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilt worden ist. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt vor dem eigentlichen Versicherungsschutz und endet mit dem Beginn des regulären Versicherungsschutzes oder mit der Ablehnung des Versicherungsantrags. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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