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Wehrdienstzeit (GRV)

Zeiten, in denen der gesetzliche Wehr- bzw. Zivildienst geleistet wird, werden auf dem Versicherungskonto des Wehrdienst- bzw. Zivildienstleistenden gutgeschrieben. Diese Zeit gilt als Pflichtbeitragszeit Je nach dem wann diese Zeit zurückgelegt wurde, ergibt sich eine unterschiedlich hohe Rentensteigerung bei der Rentenberechnung. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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