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Widerspruchsrecht

Sind bei Antragstellung nicht alle Informationen ausgehändigt worden, kann nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag widersprochen, also vom Widerspruchsrecht (siehe Police) Gebrauch gemacht werden. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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