Wiederinkraftsetzung
Wiederinkraftsetzung heißt, dass eine vorzeitig, etwa durch Rücktritt oder Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, beendete oder abgeänderte Versicherung zu den ursprünglichen Bedingungen wiederaufgenommen wird. Rechtlich handelt es sich um einen neuen Versicherungsvertrag. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
Im Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Finanzen und Versicherungen. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
