Allmählichkeitsschaden
In der Privathaftpflichtversicherung sowie in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind je nach Tarifbedingungen auch Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Dämpfen, Gasen oder Feuchtigkeit entstehen, eingeschlossen.
Beispiel: In einer gemieteten Wohnung entstehen Feuchtigkeitsschäden nicht durch den unmittelbaren Austritt von Wasser (Rohrbruch), sondern langsam durch anhaltende Einwirkung (Schimmelpilzbildung). Diese Schäden wären dann eingeschlossen, wenn die Bedingungen die entsprechende Klausel beinhalten. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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