Besitzer
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Anders als beim Eigentümer erhält der Besitzer keine rechtliche Zuordnung der Sache, sondern lediglich eine Beziehung. Anschauliches Beispiel: Ein Dieb erlangt Besitz über eine Sache, die nicht sein Eigentum ist. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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