Versicherungslexikon

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Wer kennt es nicht: Das gute alte BGB. Es ist schon seit dem 1.1.1900 in Kraft. Es regelt einen Teil des Zivil- oder Privatrechts. Genauer gesagt das Recht des täglichen Lebens, das jeden in seinen rechtlichen Beziehungen zur Umwelt betrifft.

Es besteht aus 5 Büchern:

  1. den allgemeinen Vorschriften, z. B. der Rechts- und Geschäftsfähigkeit Willenserklärung, Verträge, Vertretung, Verjährung ...
  2. dem Schuldrecht, also z. B. die persönlichen Rechtsbeziehungen zweier Beteiligter, wie die Haftung aus Verschulden
  3. dem Sachenrecht, z. B. Eigentumsfragen an Grundstücken
  4. dem Familienrecht, z. B. die familienrechtlichen Verhältnisse einer Person
  5. Verwandtschaft, Güterrecht, Vormundschaft, Ehescheidung
  6. dem Erbrecht, z. B. die rechtlichen Verhältnisse nach dem Tod einer Person
[Lexikon Stand: 31.03.2009]

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