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Familienvorstand

Familienvorstand ist immer der Privathaftpflicht-Versicherte, der für die Aufsicht der Kinder verantwortlich ist. Vor allem im Hinblick auf eine mögliche Verletzung seiner Aufsichtspflicht nach § 832 BGB genießt der Versicherte Versicherungsschutz. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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