Versicherungslexikon

Geschädigter

Geschädigter ist derjenige, der durch einen anderen (Dritten) zu Schaden gekommen ist. Der Geschädigte hat nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen - insbesondere § 823 BGB - das Recht auf Schadenersatz. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Privathaftpflichtversicherung Vergleich

Im Haftpflichtversicherung-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Haftpflichtversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de