Start » Versicherungslexikon » Haftpflichtversicherung Lexikon » Mitversicherte Person

Mitversicherte Person

Mitversicherte Personen genießen in der Regel den gleichen Versicherungsschutz wie der Versicherte selbst. Wer mitversichert werden kann, ist in den Vertragsbedingungen genau definiert. Üblicherweise sind dies die Kinder, der Ehe- oder Lebenspartner. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Haftpflichtversicherung-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Haftpflichtversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de