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Rücktritt

Beim Rücktritt wird ein Vertrag aufgelöst, der in die Zukunft geschlossen wurde. Rücktritt kann aber auch in die Vergangenheit wirken: Etwa wenn sich die Vertragsparteien alle in der Vergangenheit gegenseitig gewährten Leistungen zurückzahlen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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