Sonderausgabenabzug
Die Haftpflichtversicherung hat eine soziale Bedeutung: Sie schützt das Vermögen des Schädigers vor Schadenersatzansprüchen. Und sie garantiert dem Geschädigten bei berechtigten Ansprüchen eine Ersatzleistung. Der Gesetzgeber erkennt daher die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzuges (bei der Steuererklärung) an. Die Abzugsmöglichkeit gilt grundsätzlich für alle Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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