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Taschengeldparagraf

Beispiel: Ein 17-Jähriger hat ein Mofa und bezahlt das amtliche Versicherungskennzeichen von seinem Taschengeld, ohne dass die Eltern den Antrag mit unterschreiben.

Es gilt: Ein von einem "beschränkt Geschäftsfähigen" (nicht volljährig) ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossener Vertrag ist von Anfang an wirksam, wenn er die Leistungen mit Mitteln zahlt, die ihm zu diesem Zwecke oder zur freien Verfügung überlassen worden sind (§ 110 BGB). [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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