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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen. Etwa wenn Ihr Nachbar Ihren Hund während Ihres Urlaubes hütet. Dies gilt aber nur, wenn er dafür von Ihnen kein Geld bekommt.

Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Falls Sie Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken halten (Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben, Hühner, Bienen), müssen Sie ebenfalls eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Kampfhunde sind bei fast keinem Versicherer mehr zu versichern. Zu den Kampfhunden gehören z.B.: American Pit Bull Terrier bzw. Pit Bull Terrier, American Stafford Terrier bzw. American Staffordshire Terrier, American Bulldog, Bandog, Bordeaux Dogge bzw. Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Pitbull, Rhodesian Ridgeback, Tosa-Inu sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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