Verschuldenshaftung
§ 823 im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) liefert die Hauptgrundlage für die sog. Verschuldungshaftung. Dort sind die Tatbestände beschrieben, die eine Schadenersatzpflicht zur Folge haben. Das sind:
- Verschulden
- Rechtsgutverletzung
- Widerrechtlichkeit
- adäquater Kausalzusammenhang
- Deliktsfähigkeit
Verschulden [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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