Versicherungssteuer
Ihre Versicherungsbeiträge sowie sonstige vom Versicherer erhobene Gebühren unterliegen der Versicherungssteuer. Das ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, ähnlich der Umsatzsteuer beim Verkauf von Waren. Sie beträgt zurzeit 16 %.
Ausgenommen davon sind:
- die reine Feuer- oder die Feuerbetriebs-Unterbrechungsversicherung mit 11 %;
beides sind reine Geschäftsversicherungen: Die Feuerversicherung zahlt für den Wiederaufbau; die Feuerbetriebs-Unterbrechungsversicherung zahlt bei Betriebsunterbrechung für fixe und laufende Kosten, - die verbundene Wohngebäudeversicherung mit den Gefahrengruppen Feuer, Wasser und Sturm mit 14,75 %,
- die verbundene Hausratversicherung mit 15 %,
- sowie die Kranken-, Lebens- und Rückversicherung, bei denen keine Versicherungssteuer erhoben wird.
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