Start » Versicherungslexikon » Haftpflichtversicherung Lexikon » Vorsorgeversicherung

Vorsorgeversicherung

Mit der Vorsorgeversicherung erhalten Sie Versicherungsschutz für neue Haftpflichtgefahren, wenn Sie gerade einen Haftpflichtvertrag abgeschlossen haben. Etwa, wenn Sie sich einen Monat nach Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung einen Hund anschaffen.

Der Versicherungsschutz aus der Vorsorgeversicherung ist beitragsfrei. Fordert der Versicherer Sie auf, neue Risiken anzuzeigen, sind Sie verpflichtet, diese innerhalb eines Monats nach Aufforderung zu melden. Kommen Sie dem nicht nach oder können sich mit Ihrer Versicherung nicht über die Prämie für das neue Risiko einigen, entfällt der Versicherungsschutz. Und zwar rückwirkend nach Gefahreneintritt.

Die Versicherungsunternehmen haben den Umfang des Versicherungsschutzes in der Vorsorgeversicherung begrenzt. Nach § 2 (3) AHB (Allgemeine Haftpflicht-Versicherungsbedingungen) sind die dort aufgeführten Risiken vom Vorsorgeversicherungsschutz ausgeschlossen. Für Privatpersonen sind dabei vor allem folgende Risiken von Bedeutung:

  • Führen und Halten von Kfz
  • Ausübung der Jagd
  • Besitz und Lenken von Luft- und Wasserfahrzeugen (außer Ruderbooten)

Zum anderen kann der Versicherer die Versicherungssummen für neu hinzukommende Risiken begrenzen. Üblich sind 250.000 € für Personenschäden und 75.000 € für Sachschäden. "Echte" Vermögensschäden sind vom Vorsorgeversicherungsschutz ausgeschlossen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Haftpflichtversicherung-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Haftpflichtversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de