Zivilrecht
Das Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen. Sie regeln die Beziehungen einzelner Personen untereinander. Damit grenzt sich das Zivilrecht vom öffentlichen Recht ab. Wichtigste Gesetzesgrundlage ist das BGB. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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