Versicherungslexikon

Antiquitäten

Antiquitäten gelten als Wertsachen. Antiquitäten sind alle Sachen, die über 100 Jahre alt sind, z. B. antiquarische Bücher, altes Zinn (Geschirr, Krüge, Zinnsoldaten etc.), altes Porzellan (Geschirr, Puppen etc.), Spielzeug aus dem 19. Jahrhundert, Sammlungen von alten Waffen und Musikinstrumenten, Mineralien und frühgeschichtliche Fundgegenstände. Antike Möbelstücke zählen immer zu den Einrichtungsgegenständen und nicht zu den Wertsachen.
Sie können die Entschädigungsgrenze Ihrer Wertsachen erhöhen.

Wertsachen [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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