Ausschlüsse
Neben den Ausnahmen bei den einzelnen Gefahren gibt es folgende prinzipielle Ausschlüsse von der Hausratversicherung:
Dazu gehören Schäden,
- die vorsätzlich oder fahrlässig von Ihnen als Versichertem oder Ihrem Repräsentanten herbeigeführt wurden,
- die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben entstehen,
- durch Kernenergie.
Repräsentanten [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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