Auszahlung der Entschädigung
Bei Auszahlung einer Entschädigung sind folgenden Punkte zu beachten:
- Ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet, müssen Sie die Zahlung der Entschädigung innerhalb von zwei Wochen erhalten.
- Sie können einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige bei Ihrer Versicherung eine Abschlagszahlung verlangen.
- Die Entschädigung muss von dem Zeitpunkt der Anzeige des Schadens mit 1 unter dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verzinst werden, mindestens mit 4 höchstens mit 6 %.
- Die Verzinsung entfällt, wenn die Entschädigung innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige gezahlt wird.
- Zinsen werden von dem Zeitpunkt an fällig, wenn die Entschädigung fällig ist.
Im Hausratversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Hausratversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
