Start » Versicherungslexikon » Hausratversicherung Lexikon » Beitragsberechnung

Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung erfolgt bei fast allen Versicherungen nahezu identisch. Der Tarifbeitrag wird in Promille der Versicherungssumme ausgewiesen. Hierzu können Zuschläge für Gefahrerhöhungen (z. B feuergefährlicher Betrieb im Gebäude) kommen. Für das Versichern von Überspannungsschäden oder Fahrraddiebstahlschäden sowie für die Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen können ebenfalls Zuschläge fällig werden.
Neben den diversen Zuschlägen erheben Versicherungen üblicherweise folgende Gebühren:

  • Ausfertigungsgebühr für die Erstellung der Police
    0,50 bis 1,50 €,
  • Gebühr für die Erhebung des Folgebeitrages (Hebegebühr)
    0,25 bis 0,50 €,
  • Nachtragsgebühr für Änderungen der Police
    0,50 bis 1,50 €.

Rabatte auf den Beitrag können u.a. gewährt werden für:

  • Vertragsdauer (z. B. fünf Jahre/10 %),
  • Selbstbeteiligung im Schadenfall,
  • Einbruchmeldeanlage,
  • einbruchhemmende Sicherungen (Fenstergitter etc.).

Der Beitrag in der Glasversicherung kann nach folgenden Kriterien berechnet werden:
·nach der Gesamtfläche der Gebäudeverglasung,
·nach qm Wohnfläche,
·pauschal pro Wohnung oder Einfamilienhaus.

Glasversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Hausratversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Hausratversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de