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Berufliche Räume

Hierzu zählen Räume, die nicht zu Ihrer Wohnung gehören und die Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen. Solche Räume zählen nicht zum Versicherungsort. Der Inhalt eines rein gewerblich genutzten Büroraumes wird über die Geschäftsversicherung versichert.

Versicherungsort [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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