Brand
Nicht immer muss ein Haus oder eine Wohnung brennen. Es gibt die unterschiedlichsten Ursachen für einen Brandschaden. Eine genaue Definition, was versicherungstechnisch unter den Begriff Feuer fällt, gibt der § 4 Nr. 1 VHB 2001: "Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Flamme, Glut, Funken). Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Als bestimmungsgemäße Herde bezeichnet man z. B. Öfen aller Art, Kamine, Kerzenflammen, Feuerzeuge, Zigarettenglut etc. Unter den Versicherungsschutz Brand fällt das Verbrennen oder Anbrennen, Verrußen, Versengen durch Funkenflug eines Schadenfeuers, Verformung von Sachen, Rauchschäden (Wäsche/Bücher), also alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden eines Feuers.
bestimmungsgemäßer Herd [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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