Bruchschaden
Versichert sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen, ebenso Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, sofern diese von Ihnen als Mieter auf eigene Kosten angeschafft wurden und Sie die Gefahr dafür tragen.
Da über die Hausratversicherung das Risiko des einfachen Glasbruchs nicht abgedeckt ist, es sei denn, das Glas ist durch eine in der Hausratversicherung versicherten Gefahr wie Brand oder Sturm zerbrochen, empfiehlt es sich für Sie, eine separate Haushaltsglasversicherung abzuschließen. Die Glasversicherung unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Hausratversicherung: In der Glasversicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn die versicherte Glasscheibe zerbrochen ist. Die Schadenursache ist dabei unbedeutend, mit Ausnahme der Ausschlüsse.
Leitungswasser [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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