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Edelsteine

Edelsteine zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit einer Entschädigungsgrenze. Wenn Sie Ihre Edelsteine nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt für die Edelsteine eine besondere Entschädigungsgrenze, die üblicherweise auf maximal 1.500 € je Versicherungsfall begrenzt ist.

Wertsachen [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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