Versicherungslexikon

Einschleichen

Ein Dieb schleicht sich ein, wenn er heimlich - unbemerkt vom Ihnen oder einem Dritten - Ihre Wohnung betritt. Zum Zeitpunkt der Wegnahme der Sachen muss die Wohnung verschlossen sein.

Beispiel: Sie öffnen die Terrassentür zum Lüften und ein Dieb nutzt diese Situation aus, um unbemerkt in Ihre Wohnung zu gelangen. Hier hält er sich solange versteckt, bis Sie eingeschlafen sind, um dann die Wertsachen zu entwenden und durch die Eingangstür zu verschwinden.

Wertsachen [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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