Einwirkungsschäden
Unter Einwirkungsschäden versteht man in der Sachversicherung Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung einer versicherten Gefahr entstanden sind.
Beispiel: Austretendes Leitungswasser beschädigt unmittelbar einen wertvollen Teppich in Ihrer Wohnung.
versicherte Gefahren [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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