Elementarschäden
Als Elementarschäden bezeichnet man Schäden, die durch Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck verursacht wurden. In der Hausratversicherung sind Elementarschäden generell ausgeschlossen. Es gibt allerdings Versicherungsunternehmen, die hier eine spezielle Elementarschadenversicherung anbieten. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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