Entschädigung
Grundsätzlich ist die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigung, die die Versicherung in der Hausratversicherung leisten muss, hängt vom Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert ab.
Sie wird nach folgender Formel ermittelt:
Entschädigung =
Vers.summe + 10 % Vorsorge x Schaden
Versicherungswert *
(* Versicherungswert = Neuwert des Hausrats) [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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