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Feuerwehr

Da in der Hausratversicherung im Beitragsanteil für die Feuerversicherung auch die Feuerschutzsteuer enthalten ist, bleibt der Einsatz der Feuerwehr oder anderer öffentlicher Organisationen bei einem Brand kostenfrei. Die Leistung der Feuerwehr liegt im öffentlichen Interesse, da das Feuer auf andere Gebäude übergreifen könnte. Andere Leistungen der Feuerwehr (z. B. Auspumpen einer Wohnung nach einem Leitungswasserschaden) können hingegen durchaus gebührenpflichtig sein, wenn das öffentliche Interesse nicht berührt wird.

Leitungswasserschaden [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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