Fremdes Eigentum
Fremdes Eigentum, das Sie gerade benutzen, ist grundsätzlich mitversichert. Dazu gehört beispielsweise die vom Freund geliehene Stereoanlage. Die Anlage des Freundes fällt als fremdes Eigentum mit unter die versicherten Sachen. Aber es gilt hier das Prinzip:
"Eigenversicherung/Außenversicherung vor Fremdversicherung", d. h., hat Ihr Freund eine eigene Hausratversicherung, so wird die Stereoanlage im Schadenfall von seiner Versicherung im Rahmen der Außenversicherung übernommen.
Außenversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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