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Frost

Mitversichert sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen (z. B. Toilettenbecken) sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, soweit diese Dinge von Ihnen als Mieter auf eigene Kosten eingebracht wurden und Sie die Verantwortung dafür tragen.

Leitungswasser [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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