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Gebäudeschäden

Versichert sind im Rahmen der Hausratversicherung auch Gebäudebeschädigungen an Fenstern, Türrahmen, Türschlössern etc., wenn sie auf einen Einbruch oder Einbruchdiebstahl-Versuch zurückzuführen sind. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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