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Gebündelte Versicherung

Von einer Gebündelten Versicherung spricht man, wenn zwei selbstständige Verträge, wie die Hausrat- und die Glasversicherung, in einer einzigen Police dokumentiert werden. Es handelt sich dabei trotzdem um zwei rechtlich selbstständige Verträge.
Für jeden einzelnen Vertrag wird eine gesonderte Prämie ausgewiesen und Sie können die Verträge einzeln kündigen.

Beispiele:

  • Hausrat- und Glasversicherung in einer Police,
  • Familienschutzversicherung mit Hausrat-, Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz.

Im Gegensatz dazu werden bei einer kombinierten Versicherung eine Mehrzahl von Gefahren in einem einheitlichen Bedingungswerk versichert. Es gibt nur einen Antrag, einen Versicherungsschein, eine Prämie. Die kombinierte Versicherung können Sie nur insgesamt, nicht aber einzeln kündigen.

Beispiele:

  • verbundene Hausratversicherung
  • verbundene Wohngebäudeversicherung

Glasversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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