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Gemeiner Wert

Wenn die von einem Schaden betroffene Sache in Ihrem Haushalt nicht mehr verwendet werden kann oder nicht mehr verwendet wird, zahlt die Versicherung dafür nur noch den gemeinen Wert. Das ist der erzielbare Verkaufspreis für diese Sache, z. B. für einen alten Schwarzweißfernseher auf dem Dachboden oder ein altes Fahrrad, das nicht mehr genutzt wird. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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