Versicherungslexikon

Glasversicherung

Da über die Hausratversicherung das Risiko des Glasbruchs nicht abgedeckt ist (es sei denn, das Glas ist durch eine in der Hausratversicherung versicherten Gefahr wie Brand oder Sturm zerbrochen), empfiehlt es sich für Sie, eine separate Haushaltsglasversicherung abzuschließen.

Die Glasversicherung unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Hausratversicherung: In der Glasversicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn die versicherte Glasscheibe zerbrochen ist. Die Schadenursache ist mit Ausnahme der Ausschlüsse unbedeutend.

Brand [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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