Leitungswasser
Versicherungstechnisch umfasst der Umfang der Leitungswasserversicherung den Ersatz von
Schäden, die dadurch entstehen, dass Leitungswasser aus
* den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen,
* den mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder
* deren Wasser führenden Teilen,
* Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung oder
* Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig austritt.
Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten werden Leitungswasser gleichgestellt.
Ein Austritt von Leitungswasser ist bestimmungswidrig, wenn es an nicht dafür vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt, z. B. undichte Heizkörper oder eine überlaufende Badewanne.
Mitversichert sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, wenn Sie als Mieter diese auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und auch die Gefahr dafür tragen.
Nicht versichert sind Schäden
* durch Plansch- oder Reinigungswasser,
* durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder
* Witterungsniederschläge oder durch den in diesen Fällen verursachten Rückstau,
* durch Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser dafür ursächlich war,
* durch Schwamm. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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