Raub
Versicherungstechnisch liegt Raub liegt immer dann vor, wenn
- zur Wegnahme oder Herausgabe versicherter Sachen Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand auszuschalten.
Beispiel:
Sie werden auf dem Weg ins Kino von einem maskierten Räuber angehalten, geschlagen und so gezwungen, Ihre Brieftasche mit 250 € herauszugeben.
- wenn ein Täter ausnutzt, dass Ihre Widerstandskraft durch Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands eingeschränkt ist.
Beispiel:
Sie hatten einen Autounfall und liegen bewusstlos im Straßengraben. Ein "freundlicher Helfer" nimmt Ihnen in diesem Zustand die Brieftasche weg.
- wenn eine Gewalttat mit Gefahr für Ihr Leib und Leben innerhalb Ihrer Wohnung angedroht wird.
Beispiel: Sie werden in Ihrer Wohnung von Einbrechern mit einer Waffe bedroht und geben daraufhin die wertvolle Briefmarkensammlung heraus. Hier in Ihrer Wohnung reicht die Androhung von Gewalt aus.
Anders dagegen die Lage, wenn Ihnen Gegenstände beim Spaziergang unbemerkt entwendet werden, dann liegt kein Raub vor, da keine körperliche Gewalt gegen Leib und Leben angewandt wurde.
Nicht versichert sind:
- Einbruchdiebstahl oder Raub von Hausangestellten oder Personen, die bei Ihnen wohnen.
- Sachen, die an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden; Räuberische Erpressung sowie Entführung.
Bei einzelnen Versicherungsgesellschaften können Schäden aus einer Erpressung mitversichert werden.
* Einbruchdiebstahl [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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