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Restwert

Restwerte können anfallen, wenn Ihre Sachen durch einen Versicherungsfall zwar nicht vollständig zerstört wurden, aber dennoch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Beispiel: Von Ihrer Polstergarnitur ist lediglich ein Sessel übrig geblieben.
Restwerte verbleiben bei Ihnen als Versicherungsnehmer und werden auf die Ersatzleistung angerechnet. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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