Start » Versicherungslexikon » Hausratversicherung Lexikon » Scheidung

Scheidung

Verlassen Sie, als Versicherungsnehmer, die bisherige gemeinsame Wohnung und beziehen eine neue, so sind bis zur nächsten Änderung des Vertrages, höchstens jedoch für drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit, beide Wohnungen Versicherungsort. Danach besteht der Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.

Versicherungsort [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Hausratversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Hausratversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de