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Schmuck

Schmuck zählt im Sinne der Hausratversicherung zu Ihren Wertsachen und unterliegt damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Sollten Sie Ihren Schmuck oder Ihre Perlen nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt für sie ebenso wie für Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Kunstgegenstände und Medaillen, Sachen aus Gold und Platin usw., insgesamt eine besondere Entschädigungsgrenze, die üblicherweise auf maximal 1.500 € je Versicherungsfall begrenzt ist.

Wertsachen [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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