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Überspannung

Schäden durch Blitzschlag sind mitversichert. Jedoch sind Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gerade solche Schäden sind aber häufig die Folge von Gewittern. Entlädt sich der Blitz in der Luft oder schlägt er in ein Stromkabel ein, kann ein hoher Stromstoß in elektrische Geräte gelangen. Kommt es dann zum Brand, so ist dieser als Brandschaden ersatzpflichtig. Bleibt es beim reinen Überspannungsschaden, so erhalten Sie nur eine Entschädigung, wenn Sie solche Schäden gemäß Klausel 7111 (92) in Ihren Vertrag eingeschlossen haben.
Die Klausel 7111(92) besagt:
"Abweichend von § 9 Nr. 2 b VHB ersetzt die Versicherung auch Überspannungsschäden durch Blitz."
Die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt, kann allerdings bei einigen Versicherungen gegen Prämienzuschlag erhöht werden.

Blitzschlag [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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