Unterversicherung
Sie sind immer dann unterversichert, wenn die vereinbarte Versicherungssumme kleiner ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Dieser tatsächliche Wert des Hausrates heißt Versicherungswert. Die Entschädigung, die Ihre Versicherung leisten muss, hängt vom Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert ab. Sie wird nach folgender Formel ermittelt:
Entschädigung =
Vers.summe + 10 % Vorsorge x Schaden
Versicherungswert *
(* Versicherungswert = Neuwert des Hausrats)
Beispiel: Sie haben eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000 . Sie melden einen Brandschaden, der versichert ist. Der Schaden beträgt 15.000 , der Versicherungswert beträgt 60.000 .
50.000 € + 10 % x 15.000 €, = 13.750 €
60.000 €
Sie erhalten 13.750 € als Entschädigung für Ihren Brandschaden, da die Versicherungssumme geringer als der Wert Ihres Hausrats war.
Versicherungssumme [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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