Vandalismus
Vandalismus liegt vor, wenn der Täter in Ihre Wohnung eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz an wesentliche Voraussetzungen gebunden ist:
- Der Täter muss durch Einbruch einsteigen oder mit Nachschlüsseln oder Werkzeugen in Ihre Wohnung eingedrungen sein.
Beispiel: Ein unbekannte Täter dringt gewaltsam in Ihre Wohnung ein. Seine Beute ist so gering, dass er aus Wut darüber die Ledermöbel zerschneidet. In diesem Fall ist der Schaden an den Ledermöbeln versichert.
Hinweis: Vandalismus nach Einschleichen ist nicht mitversichert! - Die Mitversicherung von Vandalismusschäden ist auf die versicherte Wohnung beschränkt.
- Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf versicherte Sachen. Gebäudebeschädigungen sind also ausgeschlossen, Gebäudebeschädigungen jedoch versichert.
Einschleichen [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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