Wehrdienst
Ihre versicherten Sachen oder die Sachen einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind versichert, wenn Sie sich für maximal drei Monate vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Bei vorübergehendem Aufenthalt wegen Ausbildung oder wenn Sie Ihren Wehr- oder Zivildienstes an einem anderen Ort ableisten müssen, gilt diese Zeitgrenze nicht, solange dort kein eigener Haushalt gegründet wird. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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