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Wertpapiere

Wertpapiere zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Wenn Sie Ihre Wertpapiere nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt für die Wertpapiere, Sparbücher und Urkunden eine besondere Entschädigungsgrenze, die marktüblich auf maximal 500 € je Versicherungsfall begrenzt ist.

Wertsachen [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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