Wertsachen
Als Wertsachen gelten laut Versicherungsbedingungen:
- Bargeld,
- Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere,
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlung, Münzen und Medaillen,
- Sachen aus Gold und Platin,
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde oder Plastiken), Sachen aus Silber,
- Antiquitäten (über 100 Jahre), mit Ausnahme von Möbelstücken.
Für die oben genannten Wertsachen gelten die allgemeinen sowie die besonderen Entschädigungsgrenzen.
Entschädigungsgrenzen [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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