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Äquivalenzprinzip

Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung beruht auf dem so genannten Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip). Dabei werden für jeden Versicherten seinem persönlichen Risiko entsprechende Beiträge erhoben. Die individuelle Höhe des Beitrags hängt also von Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung, Geschlecht sowie Art und Umfang der versicherten Leistungen ab.

Die Beiträge werden so kalkuliert, dass die entstehenden Versicherungsleistungen und die eingehenden Versicherungsbeiträge - über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen - in einem Gleichgewicht sind.

Dem Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung steht das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber.

Solidaritätsprinzip [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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