Allgemeine Versicherungsbedingungen
Für die Krankenversicherung gelten die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK94) und die Musterbedingungen für Krankentagegeldversicherung (MB/KT94).
Diese Bedingungen gelten für alle Versicherungsgesellschaften. Darüber hinaus hat jede Versicherung noch besondere Bedingungen, die den konkreten Versicherungsumfang näher definieren (Tarifbedingungen). Diese dürfen aber nur zu Gunsten des Versicherten von den allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichen. In den Unterlagen der Versicherungen sind diese meist farbig unterlegt.
Krankentagegeldversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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